Beväring
Am 27. Oktober 1812 wurde die wichtigste Armeereform seit der Errichtung des indelningsverk geschaffen – die „allmänna beväringen“ (allgemeine Einberufung). Fast alle schwedischen Männer vom 20. bis 25 Lebensjahr waren laut Order des Königs nun für die Einberufung vorgesehen. Nur physisch ungeeignete oder Staatsbeamte waren nicht für die „beväring“ vorgesehen. Ersatz konnte jedoch gemietet werden. Die "allmänna beväringen" war die erste Wehrpflicht in der Geschichte der schwedischen Armee. Die Idee dazu ist während der französischen Revolution geboren worden. Tatsächlich sind die gesetzlichen Fundamente der "allmänna beväringen" den französischen Einberufungsgesetzen von 1793 ähnlich.
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In der Praxis war es so, dass bei den Kavallerieregimentern zu den regulären Schwadron der indelta - Reiter auch meistens eine Beväring - Schwadron existierte. Zu verschiedenen Zeiten wurden die Beväring - Mannschaften auch in die regulären Schwadron integriert. Da gab es die verschiedensten Varianten. Fakt ist jedoch, dass für diese sehr kurz dienenden Beväring - Mannschaften oft extra gezeichnete Waffen im Regiment existierten. Dieses waren ältere Waffen, welche von den regulären Mannschaften nicht mehr getragen wurden.
Viele der älteren Säbel z.B. sind auch an die Infanterieregimenter gegangen und dienten dort zur Bewaffnung der Beväring - Mannschaften.
wie dieser Säbel m/1854:
2R.B. No 147 = 2.Infanterieregiment/Beväring/Nummer 147 -
(2R = Göta Leibgarde)
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Wie lange diese alten Waffen für die Beväring - Mannschaften eingesetzt wurden, kann man aus dem untenstehenden Bericht ersehen.
(Im Bericht über die "Bewaffnung der verschiedenen Regimenter"
vom 9.2.1875 wird erwähnt, dass das Infanterieregiment I23
(königlich Jämtlands Feldjägerregiment) 50 Pallasche m/1808
für die wehrpflichtige Mannschaft hat.)
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