Zu Anfang des 19. Jahrhunderts begann sich in Schweden die Meinung durchzu-
setzen, dass Zweihandfeuerwaffen für die Kavallerie, besonders für die leichte,
wenig Nutzen haben. Bei der Generalmusterung 1803 befanden sich bereits bei den
Mörner Husaren nur Pistolen und Säbel, keine Karabiner. Seine königliche
Majestät forderte am 27.11.1803 die Ansicht des Kriegskollegiums zu dieser Sache.
Das Kriegskollegium antwortete, dass dieses Regiment sowie das Leibregiment
Husaren Corps mit dem Dragonergewehr bewaffnet werden sollten. Das "wäre
nützlich bei der Rekrutenausbildung, zum Garnisonsdienst in Friedenszeiten, aber
auch im Feld zum Abwehren der Infanterie oder wenn die Kavallerie nicht durch
Jäger begleitet wird".
In einem königlichen Brief vom 28.09.1805 wurde erlassen, dass die leichten
Dragoner und Husaren keine Musketen oder Karabiner mehr im Feld mitführen
sollten. Bei geworbenen Regimentern (siehe Fakten und Geschichte) dieser Art
sollten sich jedoch eine Anzahl dieser Waffen zur Rekrutenausbildung befinden.
Die eingeteilte leichte Kavallerie sollte bei Regimentsübungen solche Waffen in
ganzer Regimentsstärke mitführen.
In einer Zusammenstellung vom 15.11.1807 über die bei der Armee befindliche
Soldatenausrüstung, hatte kein einziges schwedisches Kavallerie- oder
Dragonerregiment irgendeine Zweihandfeuerwaffe, sondern nur Pistolen und
Seitenwaffen.
Diese Bestimmung hielt bis zu der Zeit, als der Remington Karabiner
m/1870 eingeführt wurde.
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